Sterbeurkunden und Formalitäten
Was ist eine Todesbescheinigung?
Eine Todesbescheinigung (auch Totenschein oder Leichenschauschein genannt) ist eine Urkunde, die ein Arzt nach der Leichenschau ausstellt, um den Tod einer Person zu bescheinigen. Sie enthält nicht-vertrauliche Informationen (z.B. persönliche Daten, Sterbezeitpunkt und -ort) sowie vertrauliche Informationen (z.B. Todesart, Todesursache). Die Todesbescheinigung ist eine Grundlage für die Registrierung des Sterbefalls beim Standesamt und dient als Nachweis für die Bestattung.
Der Arzt wird die Todesbescheinigung vier mal aushändigen:
- eine blaue Bescheinigung (in zweifacher Ausführung) für den Bestatter und den Friedhof bzw. das Krematorium
- ein grauer Umschlag für das zuständige Standesamt (dieser enthält vertrauliche Daten zur Todesursache)
- ein gelber Umschlag für eine eventuelle Obduktion (dieser enthält vertrauliche Informationen zur Todesursache)
- ein roter Umschlag für eine zweite Leichenschau im Krematorium (dieser enthält vertrauliche Informationen zur Todesursache)
Alle Ausfertigungen übergeben Sie Ihrem Bestatter. Er wird sie an die jeweiligen Institutionen weiterleiten.
Wozu brauche ich eine Sterbeurkunde?
Eine Sterbeurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt wird und die als Beleg des Ablebens des Verstorbenen gilt. Sie wird benötigt, um verschiedene Formalitäten nach dem Tod zu erledigen. Hierzu zählen beispielsweise die Abmeldung der Krankenkasse und Rente, der Kündigung verschiedener Versicherung oder der Regelung von Erbschaften.
Die Kosten für eine Sterbeurkunde variieren je nach Standesamt, liegen aber meist zwischen 12 und 30 Euro.
Wie lange dauert das Beantragen einer Sterbeurkunde?
Das Beantragen der Sterbeurkunde übernimmt Ihr Bestatter fpr Sie. Liegen alle erforderlichen Unterlagen zur Beurkundung vor, dauert dies in der Regel zwischen 1-3 Tagen. In Ausnahmefällen kann die Beurkundung mehr Zeit in Anspruch nehmen. Dies ist der Fall, wenn Urkunden aus anderen Bundesländern oder dem Ausland angefordert werden müssen, beglaubigte Übersetzungen benötigt werden, …
Ihr Bestatter unterstützt Sie gerne bei der Beschaffung der nötigen Unterlagen und Urkunden.
Was ist die Witwen-/Witwerrente?
Die Witwen-/Witwerrente ist eine Hinterbliebenenrente, die Witwen und Witwer nach dem Tod Ihres Ehepartners (oder eingetragenen Lebenspartner) erhalten, wenn diese/r in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war.
Die Höhe der Hinterbliebenenrente beträgt 25 – 60 % der Rente des Verstorbenen. Informationen zur genauen Höhe der Rente kann Ihnen nur der zuständige Sachbearbeiter geben.
Die Witwen-/Witwerrente können Sie online/per Post oder persönlich auf der zuständigen Rentenstelle beantragen.
Was ist die Vorschusszahlung/ das Sterbevierteljahr?
Die Vorschusszahlung ist eine Einmalzahlung drei voller Monatsrenten des Verstorbenen Ehepartners, die den Hinterbliebenen finanziell dabei unterstützen soll, für die Bestattungskosten aufzukommen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der verstorbene Ehepartner bereits eine Rente bezogen hat.
Die Beantragung der Vorschusszahlung muss vier Wochen nach dem Tod gestellt werden. Ihr Bestatter unterstützt Sie bei der zügigen Beantragung.
Was ist die Bestattungspflicht? Wer muss für die Kosten der Beerdigung aufkommen?
Die Bestattungspflicht ist die rechtliche Verpflichtung, für die ordentliche Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen und für die Kosten aufzukommen. Sie ist Teil der Totenfürsorge und wird in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt.
Bestattungspflichtig sind die nächsten Angehörigen bzw. Erben des Verstorbenen in folgender Reihenfolge:
- Ehepartner oder Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- die Kinder
- die Eltern
- die Geschwister
- die Großeltern
- die Enkelkinder
Was ist die Friedhofspflicht?
In Baden-Württemberg besteht eine Friedhofspflicht, die besagt, dass der Leichnam oder die Asche eines Verstorbenen auf einem Friedhof beigesetzt werden muss. Ausnahmen hiervon sind die Seebestattung in Nord- und Ostsee sowie die Beisetzung in einem Bestattungswald.
Verstorbene werden in der Regel in der Gemeinde bestattet, in der sie ihren letzten Wohnsitz hatten. Andere Wünsche bedürfen des Einvernehmens des Friedhofes, auf dem die verstorbene Person bestattet werden soll.
Standesamt
Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag muss auch das Standesamt über den Sterbefall informiert sein, in dessen Bezirk Ihre Angehörige/Ihr Angehöriger verstroben ist. Bei einem Haussterbefall übernimmt dies der Bestatter, im Falle eines Todes in einer Klinik oder einem Pflegeheim erfolgt dies durch die Einrichtung selbst.